AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Events auf dem Gelände der Heimatalm am Grenzblick in der Gemeinde Südeichsfeld im Ortsteil 99988 Katharinenberg.

 

  1. Grundlegende Bestimmungen I Geltungsbereich
  2. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend mit AGB bezeichnet) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter, der jOIVENT Catering GmbH & Co. KG – nachfolgend, „Veranstalter” genannt – und den Veranstaltungsbesuchern – nachfolgend „Gast” und/oder „Gäste” genannt – welche die Veranstaltungen, die vom Veranstalter organisiert und durchgeführt werden besuchen.
  3. Die Gäste erkennen bei kostenlosen Veranstaltungen mit Passieren des Eingangs und bei kostenpflichtigen Veranstaltungen mit dem Kauf einer Eintrittskarte diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich für sich und alle Gäste der Veranstaltung an.
  4. Eintrittskarten sind grundlegend bis zum erstmaligen Eintritt übertragbar. Eine nachträgliche Personalisierung ist nicht notwendig. Der gewerbliche Weiterverkauf der Eintrittskarten ist untersagt.
  5. Ein Anspruch auf Teilnahme an den Veranstaltungen besteht nur, soweit der Gast über eine geltende Eintrittskarte oder vergleichbare Zutrittsberechtigung verfügt, er sich mit dem Personalausweis ausweisen kann, er sich an die AGB hält, die aktuellen Gesetze, Verordnungen, Allgemeinverfügungen sowie das örtliche Hygienekonzept von ihm akzeptiert und eingehalten werden, er nicht an COVID-19 erkrankt ist und er auch keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweist. Der Eintritt ist nur solange möglich, soweit die Kapazitäten des Veranstaltungsortes und die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen.
  6. Die jeweils aktuell geltende AGB muss akzeptiert und eingehalten werden. Diese werden am Eingang zumVeranstaltungsgelände platziert und sind unter folgendem Link einsehbar: www.heimat-alm.de. Der Veranstalter behält sich vor, die AGB bis zum Beginn der Veranstaltung und auch während ebendieser noch abzuändern, sofern dies aus organisatorischen, sicherheitsrechtlichen, technischen oder anderen Gründen geboten ist, um einen reibungslosen Veranstaltungsablauf zu gewährleisten. Der Kunde verpflichtet sich, sich über den jeweils aktuell geltenden Stand der AGB und den Pandemie Bedingungen zu informieren und diese uneingeschränkt einzuhalten.
  7. Sollte der Zutritt aufgrund der aktuellen Gesetzeslage eingeschränkt sein, verpflichten sich die Gäste beispielsweise vor dem Eintritt einen Antigen- bzw. PCR-Test durchführen zu lassen oder gegebenenfalls einen Nachweis über einen erfolgten Antigen- bzw. PCR-Test oder einen offiziellen Nachweis für einen vom Gesetzgeber anerkannten vollständigen Impfschutz vorzulegen. Die Zutrittsvoraussetzungen können durch den Veranstalter bis zum Beginn der Veranstaltung angepasst werden.
  8. Der Veranstalter behält sich Termin-, Besetzungs-, Programm- und Spielstättenänderungen vor. Diese berechtigen, insbesondere bei den beworbenen Künstlern der Veranstaltung, nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten.
  9. Die Open-Air-Veranstaltungen finden auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Gäste nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der Witterung zur Verzögerung des Beginns der Veranstaltung oder zu Unterbrechungen kommen kann.
  10. Wird die Veranstaltung bis zu vier Stunden vor Beginn dennoch aufgrund extremer Wetterbedingungen oder gesetzlicher Vorgaben abgesagt oder kommt es zu einer vorgeschriebenen Einschränkung der Gästekapazität, behält sich der Veranstalter folgende Leistungen vor: eine von ihm zeitlich definierte Ersatzveranstaltung oder Rückzahlung des Eintrittspreises. Wird eine bereits laufende Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen abgebrochen, so wird der Kartenpreis an der Vorverkaufsstelle zurückerstattet, an der die Eintrittskarte erworben wurde (nur gegen Vorlage der Originaleintrittskarte innerhalb einer Frist von 30 Tagen), allerdings nur, wenn noch keine 60 Spielminuten erreicht worden sind. Wird eine bereits laufende Open-Air Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen nach mehr als 60 Spielminuten abgebrochen, so gilt die Leistung als erbracht und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Sollten einzelne Konzert- und/oder Showteile (z.B. Feuerwerk) ausfallen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
  11. Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr, Versand- oder Bearbeitungsgebühren) werden in allen genannten Fällen nicht erstattet. Informationen über den Veranstaltungsablauf werden ausschließlich am Veranstaltungsort bekannt gegeben, auch bei ungünstiger Witterung.
  12. Bei Programmänderung, Abbruch oder Absage der Veranstaltung werden keine wie immer damit zusammenhängenden Kosten des Kunden (wie etwa Nächtigungs-, Verpflegungs-, und/oder Anfahrtskosten) ersetzt.
  13. Beim Kauf von Eintrittskarten liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Das bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Das Kündigungsrecht gem. § 649 BGB ist ausgeschlossen.

 

  1. Vertragsgegenstand I Durchführung der Veranstaltung
  2. Vertragsgegenstand ist die Möglichkeit des Besuchs der jeweiligen Veranstaltung, der dieser AGB zugrunde liegt. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Veranstaltung und die Zugangsvoraussetzungen (z.B. notwendige Eintrittskarten), finden Sie auf der Veranstaltungsseite im Internet unter www.heimat-alm.de.
  3. Der Veranstalter gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und ist verpflichtet, sämtliche hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
  4. Der Veranstalter erhebt eine Vorverkaufsgebühr in Höhe von 20 %. Die Tickets werden ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter haftet nicht für Preise und Gebühren kommerzieller Anbieter bzw. Reiseveranstalter.

 

  1. Anfangszeiten und Einlass
  2. Nur die offiziell vom Veranstalter kommunizierten verbindliche Daten (Datum und Anfangszeiten) der Veranstaltungen gelten. Die Daten werden auf der Internetseite www.heimat-alm.de veröffentlicht.  Bei den vom Veranstalter bekannt gegebenen Veranstaltungszeiten handelt es sich um Richtzeiten, welche sich aus technischen und organisatorischen Gründen erheblich verschieben können. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Ersatzansprüche des Kunden wegen eines verspäteten oder verschobenen Veranstaltungsbeginns sind ausgeschlossen.  Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt der Veranstalter keine Gewähr.
  3. Mit Beginn der Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den auf der Eintrittskarte ggf. ausgewiesenen Platz. Es besteht keine Sitzplatzgarantie.
  4. Bei einzelnen Plätzen können Sichtbehinderungen zur Bühne auftreten. Der Gast erklärt sich mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden.

 

  1. Garderobe
  2. Soweit die Garderobenkapazitäten es zulassen, besteht die Möglichkeit, Kleidungsstücke an der Garderobe zur Aufbewahrung abzugeben. Dem Gast wird durch das Garderobenpersonal eine Garderobenmarke ausgehändigt. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den Gast zurückgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahrten Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der Gast seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat. Bei Verlust oder Beschädigung an der Garderobe ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren. Reklamationen nach Verlassen der Veranstaltung werden nicht akzeptiert. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt der Veranstalter die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstücks. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in der Garderobe befindliche Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Sollte es kein Garderobenpersonal geben so wird für die abgelegten Kleidungsstücke keine Haftung übernommen.

 

  1. Parkmöglichkeiten
  2. Für die Veranstaltungen können die örtlichen Parkmöglichkeiten genutzt werden. Sofern der Besucher das Recht erhält, sein Fahrzeug auf Gelände zu parken, geschieht dies auf eigene Gefahr.
  3. Die Einfahrt auf den Parkplatz darf nur während der Öffnungszeiten erfolgen. Mit der Einfahrt auf das Gelände erkennt der Nutzer die Parkplatzordnung an. Es gilt die StVO. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
  4. Übernachtungen und Campen auf dem Parkplatz sind strikt verboten.
  5. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden auf dem Parkplatz.

 

  1. Fundsachen
  2. Gegenstände aller Art, die auf dem Veranstaltungsgelände gefunden werden, sind beim Veranstalter abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.

 

  1. Bild-, Film- und Tonaufnahmen
  2. Das Herstellen von gewerblichen Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art ist am Veranstaltungsort grundsätzlich untersagt. Gewerbliche Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art durch die Gäste bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, seine Zustimmung hierzu von der Vereinbarung eines an ihn zu zahlenden Entgelts abhängig zu machen. Der Veranstalter ist rechtzeitig vor der Veranstaltung von einer geplanten Berichterstattung zu unterrichten.
  3. Bei den Veranstaltungen sind aus urheberrechtliehen Gründen auch die private Bild-, Film- und Tonaufnahme untersagt.
  4. Zuwiderhandlungen gegen die Regelungen in den Ziffern 7.1 oder 7.2 können Schadensersatzansprüche zur Folge haben oder Maßnahmen nach Ziffer 10.1 und 10.5 nach sich ziehen.

 

  1. Recht am eigenen Bild
  2. Die Gäste stimmen durch den Besuch dieser Veranstaltung zu, dass der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte berechtigt sind, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Gäste ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet,  SocialMedia, auf Bild-, Ton-, Bildton-, oder Datenträgern, in Film- und Funksendungen sowie zur Bewerbung von Veranstaltungen des Veranstalters, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters.
  3. Die Gäste stimmen unwiderruflich der inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Verwertung dieser Aufzeichnungen vorbehaltlos zu. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

 

  1. Datenschutz
  2. Entsprechend den Bestimmungen des EU-DSGVO wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Veranstalter dessen Namen, Anschrift, Telefonnummer sowie Mail-Adresse zwecks automationsunterstützter Betreuung (Rechnungswesen, Kundenkartei) auf Datenträger speichert und im Sinne des Artl. 44 EU DSGVO verarbeitet.
  3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten für den Zweck der Ticketbestellung und der Zahlungsabwicklung elektronisch gespeichert werden. Diese werden nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben.
  4. Der Kunde erteilt ferner seine Zustimmung zum Erhalt von Werbung durch den Veranstalter oder dessen Vertragspartner.

 

  1. Sicherheitsbestimmungen
  2. Es gilt grundsätzlich die jeweilige Versammlungsstättenverordnung.
  3. Die Belegungs- und Nutzungspläne sind strikt einzuhalten. Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.
  4. Dem Veranstaltungsgast ist bewusst, dass Konzerte und Events eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Daher wird den Konzertgästen zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, einen eigenen Gehörschutz zu benutzen. Gegen ein geringes Entgelt ist dieser vor Ort erhältlich.
  5. Für Kinder unter zehn Jahren und insbesondere unter drei Jahren sind Konzerte aus Gehörschutzgründen ungeeignet. Sollten Eltern Ihre Kinder dennoch mitbringen, müssen diese einen eigenen altersgerechten Gehörschutz tragen. Die Haftung und Verantwortung liegen bei den Eltern.
  6. Es gelten alle aktuellen Corona Gesetze, Verordnungen, Allgemeinverfügungen sowie das örtliche Hygienekonzept.

 

  1. Hausrecht
  2. Der Veranstalter übt auf dem Veranstaltungsgelände und in der Veranstaltungslocation das Hausrecht aus.
  3. Er ist berechtigt, Hausverweise und -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Gäste aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Gäste belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen und Corona-Regeln verstoßen haben.
  4. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Gast die Veranstaltung stören oder andere Gäste belästigen wird oder die aktuellen Coronaregeln nicht eingehalten werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
  5. Die Mitnahme von Speisen und Getränken auf die Veranstaltungslocation und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.Ausschließlich bei Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit dürfen diese auf das Veranstaltungsgelände mitgenommen werden.
  6. Das Rauchen ist in den Veranstaltungsräumen untersagt und auf den Außenflächen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
  7. Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, Glasflaschen, Dosen, Hartverpackungen oder sonstige als Wurfgeschosse verwendbare Gegenstände (z.B. Deo, Parfum etc.) auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Das Einlasspersonal ist berechtigt, vor dem Einlass Kontrollen vorzunehmen. Diese Gegenstände müssen abgelegt oder abgegeben werden. Durch die Abgabe der verbotenen Gegenstände entsteht kein Verwahrungsvertrag oder sonstige Obhutspflicht des Veranstalters für diese Gegenstände. Demnach sind auch Taschen nur bis DIN A4 (21cm x 29,7 cm) erlaubt.
  8. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und Campingplatz sind Fackeln, Wunderkerzen, pyrotechnische Gegenstände, Rauschmittel, Waffen – aller Art und sonstige gefährliche Gegenstände sowie Tiere untersagt.
  9. Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.

 

  1. Haftung I Absage der Veranstaltung, Höhere Gewalt, wichtige Gründe, Corona
  2. Für Schäden jeder Art, die ein Gast in den Veranstaltungsräumen oder auf dem Gelände und/oder sonstigem Veranstaltungsort erleidet, haftet der Veranstalter, seine Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Fall grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
  3. Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche der Gäste gegenüber dem Veranstalter, gleich welcher Art, ausgeschlossen.
  4. Wird die Veranstaltung wegen eines Umstands abgesagt oder abgebrochen, den der Veranstalter oder ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bzw. ihre zuzurechnenden Personen nicht zu vertreten haben (z.B. Einschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie oder höhere Gewalt) hat er das Recht, die Veranstaltung nachzuholen. In diesem Fall behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Der Gast kann die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte nur verlangen, wenn die Wahrnehmung des neuen Termins für ihn unzumutbar ist. Wird die Veranstaltung abgesagt und nicht nachgeholt, verliert der Gast einen etwaigen Erstattungsanspruch 30 Tage nach Kenntnis des Veranstalters von der endgültigen Absage. Versandkosten und Service-/Vorverkaufsgebühren werden in keinem Fall erstattet, da es sich um den Ausgleich für erbrachte Leistungen und Aufwendungen handelt.
  5. Wird die Veranstaltung regulär beendet oder abgebrochen und befinden sich noch Gegenstände auf dem Veranstaltungsgelände, ist der Veranstalter berechtigt, diese Gegenstände zu entsorgen.
  6. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 11.1 bis 11.2 gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. ln diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  7. Der Besuch dieser Veranstaltung erfolgt im Hinblick auf eine mögliche Ansteckung mit dem Sars-Cov2-Virus auf eigenes gesundheitliches Risiko. Insbesondere im Hinblick auf COVID-19-Pandemie-bedingte Einschränkungen verzichtet der Gast auf die Geltendmachung etwaiger Rückvergütungs-, Minderungs- oder Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter.

 

  1. Jugendschutz
  2. Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

 

  1. Bazahlsystem 
  2. Für einige Veranstaltungen gibt es RFID-Karten zum einfachen und bargeldlosen Bezahlen an allen Getränke- und Essensständen.  Die Gäste können an den Wechselstuben auf dem Veranstaltungsgelände die Karten mit Bargeld oder per Kartenzahlung aufladen. Restbeträge werden auf der Veranstaltung wieder ausgezahlt. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gibt es dieses einheitliche elektronische Bezahlsystem. Zahlungen sind ausschließlich mit diesem System möglich. Für die Nutzung des elektronischen Zahlungsmittels gelten im Verhältnis zwischen der jOIVENT Catering GmbH & Co. KG, nachfolgend – Chipkartenaussteller oder Aussteller – genannt und dem jeweiligen Gast, nachfolgend – Chipkarteninhaber oder Inhaber – genannt, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Vertragsbeziehungen:
  4. Mit dem Bezug und Aufladen von Guthaben der RFID-Karte, folgend Chipkarte genannt, kommt ein Vertrag zwischen dem Aussteller und dem Inhaber über die Nutzung der Chipkarte als Zahlungssystem gemäß den nachfolgenden Bedingungen zustande. Nimmt der Inhaber Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen in Anspruch, begründen diese ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen Inhaber und den Akzeptanzstellen. Akzeptanzstellen sind z.B. die Getränke- und Essensstände.
  5. Die Chipkarte gilt nur während der jeweiligen Veranstaltungszeiten. Der Aussteller ist berechtigt, sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Bewirkung der von ihm zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen.
  6. Der Aussteller übernimmt keine Haftung für die Chipkarte bei Verlust oder Diebstahl.
  7. Leistungsumfang
  8. Mit der Chipkarte kann der Inhaber Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen (Getränke- und Essensstände)bargeldlos bezahlen. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf der Chipkarte gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag.
  9. Der Aussteller schuldet nicht die Erbringung der von den angeschlossenen Akzeptanzstellen angebotenen Leistungen, die mit der Chipkarte bezahlt werden können.
  10. Die Forderungen aus den mit der Karte getätigten Verfügungen sind sofort zur Erstattung fällig. Die geschuldeten Erstattungsleistungen und etwaige Entgelte werden unverzüglich mit dem Guthaben verrechnet.
  11. Autorisierung von Zahlaufträgen: Mit dem Einsatz der Chipkarte an einer Akzeptanzstelle erteilt der Inhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsauftrages. Nach der Autorisierung über eine Akzeptanzstelle kann der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen.
  12. Erwerb: Die Ausstellung der Chipkarte erfolgt im Zuge der ersten Aufladung an den Wechselstuben. Dabei wird ein Pfand in Höhe von 3 € vom aufgeladenen Guthaben abgebucht, dass der Kunde bei Rückgabe der Chipkarte zurückerhält.
  13. Aufladung: Die Chipkarte ist an den Wechselstuben (wieder-)aufladbar. Sie kann während der Öffnungszeiten an den hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte aufgeladen werden. Der Inhaber kann seine Chipkarte nur im Rahmen von vorhandenem Guthaben nutzen. Der Mindestaufladebetrag beträgt 20 Euro. Der Höchstbetrag des Kartenguthabens beträgt 400 Euro. Die Guthabenbeträge sind Privatvermögen und werden nicht verzinst.
  14. Gültigkeitsdauer: Die Chipkarte kann ab Erhalt für den ausgewiesenen Gültigkeitszeitraum für die Bezahlung bei den angeschlossenen Akzeptanzstellen verwendet werden. Wird eine Erstattung des Restguthabens während der jeweiligenVeranstaltung nicht angefordert, verfällt das Guthaben.
  15. Rückzahlung / Erstattung: Restliches Chipkarten-Guthaben kann ausschließlich vor Ort während der jeweiligen Veranstaltung erstattet werden. Die Chipkarte muss dafür in jedem Fall vor Ort abgegeben werden. Mögliche Promotionguthaben können nicht erstattet werden und sie verfallen automatisch nach jeder Veranstaltung.
  16. Reklamationen und Geltendmachung von Einwendungen: Reklamationen, die das Vertragsverhältnis zwischen Inhaber und den angeschlossenen Akzeptanzstellen betreffen, sind unmittelbar zwischen diesen zu klären. Sie berühren nicht die Belastung des Chipkarten Guthabens mit dem verfügten Betrag. Etwaige Reklamationen hinsichtlich der Karte können an die hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte oder an den Veranstalter gerichtet werden.
  17. Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch: Der Inhaber hat die Chipkarte mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen.
  18. Risiko eines Verlustes oder Missbrauchs: Das Risiko eines Verlustes und eines vom Inhaber zu vertretenden Missbrauchs der Chipkarte trägt der Inhaber. Akzeptanz- und Rücktauschstellen prüfen nicht, ob der Inhaber rechtmäßiger Besitzer der Chipkarte ist. Bei Vorliegen strafrechtlich relevanter Tatbestände erfolgt eine Strafanzeige durch den Aussteller. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.
  19. Haftung:
  20. Der Aussteller übernimmt keine Gewähr für die Güte und Beschaffenheit der mit der Chipkarte bezahlten Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen.
  21. Verliert der Inhaber seine Chipkarte, wird sie ihm gestohlen oder kommt sie ihm in sonstiger Weise abhanden und kommt es dadurch zu einer nicht autorisierten Guthabenverfügung, so haftet der Inhaber für Schäden, in Höhe seines Guthabens auf der Chipkarte, ohne dass es darauf ankommt, ob den Inhaber an dem Verlust oder Diebstahl ein Verschulden trifft. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
  22. Datenschutzbestimmungen: Es gelten die oben aufgeführten Datenschutzbestimmungen des Veranstalters. Im Falle des Erwerbs werden Daten an die jOIVENT Catering GmbH & Co. KG sowie an die PurpleX GmbH weitergegeben. Daher stimmt der Käufer mit Erwerb des Tickets ebenfalls den Datenschutzbestimmungen dieser Unternehmen zu.

 

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen nicht. Die Bestimmung soll vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

 

  1. Anwendbares Recht I Sonstiges
  2. Die Vertragssprache ist deutsch.
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  4. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Mühlhausen.
  5. Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.

 

Stand 01.10.2022